Tarife

Es gibt neun Tarifstufen. Neben dem steuerbaren Einkommen werden 10 Prozent des steuerbaren Vermögens berücksichtigt. Ab einem steuerbaren Einkommen plus 10 Prozent steuerbares Vermögen von insgesamt mehr als 72’000 Franken tragen die Erziehungsberechtigten die vollen Kosten selbst. Massgebend für die Bestimmung der Tarifstufe ist für das am 1. August beginnende Schuljahr die letzte definitive Steuerveranlagung im Kanton Obwalden, die am 31. August des entsprechenden Schuljahres vorliegt und nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

Normkosten

Element 1: 07.00 bis 08.00 Uhr: 9.90 CHF

Element 2: 11.40 bis 13.10 Uhr: 13.50 CHF

Element 3: 13.10 bis 15.00 Uhr: 14.40 CHF

Element 4: 15.00 bis 18.15 Uhr: 25.20 CHF

Element 5: 16.00 bis 18.15 Uhr: 18.90 CHF


Sozialtarif

Um die Anforderungen an die Gewährung des Sozialtarifs prüfen zu können, muss bei der Anmeldung die Erlaubnis zur Einholung der letzten definitiven Steuerveranlagung angekreuzt werden.

TarifstufenSteuerbares Einkommen +
10 % steuerbares Vermögen in CHF
Erziehungsberechtigte*Gemeinde*
Stufe 1bis 24’000.0040 %60 %
Stufe 224’001.00 – 30’000.0045 %55 %
Stufe 330’001.00 – 36’000.0050 %50 %
Stufe 436’001.00 – 42’000.0055 %45 %
Stufe 542’001.00 – 48’000.0060 %40 %
Stufe 648’001.00 – 54’000.0070 %30 %
Stufe 754’001.00 – 60’000.0080 %20 %
Stufe 860’001.00 – 72’000.0090 %10 %
Stufe 9Ab 72’001.00100 %0 %
*Anteil an den Normkosten

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